Streit um Internetadressen: Expertenmeinung gefragt

25. März 2009 / Marco D'Alessandro

Gute Nachrichten pünktlich zum fünfjährigen Jubiläum des Streitbeilegungsdienstes von SWITCH: Die Bilanz 2008 zeigt klar, dass es auch ohne Gerichte geht – nicht jedoch ohne professionellen Expertenrat.

Ein Blick auf die jüngste Verfahrensstatistik 2008 verrät: Das Gros der beteiligten Parteien lässt es schlussendlich nicht auf einen Prozess ankommen. 25 Prozent aller Streitfälle lösten sich bereits im Vorfeld der Schlichtung einvernehmlich auf, 88 Prozent konnten mit dem Expertenentscheid ad acta gelegt werden. Vier Verfahren sind noch hängig. Besonders erfreulich: 2008 gab es – wie im Jahr zuvor – keinen einzigen Fall, bei dem das Schlichtungsverfahren ergebnislos eingestellt werden musste.

Auffällig ist  ausserdem die Tatsache, dass die Gesamtzahl der Verfahren um gut 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist, was beweist: Das Bedürfnis nach Schlichtung nimmt zu und der Streitbeilegungsdienst hat sich etabliert.
 

Statistik über die Verfahrensbeilegung

Statistik über die Verfahrensbeilegung

Darüber hinaus gab es seit Bestehen des Streitbeilegungsdienstes noch nie derart viele Fälle wie 2008, bei denen erst ein Expertenentscheid für Klärung sorgen konnte: Acht Fälle wurden im Vorfeld der Schlichtungsverfahren beigelegt, ein Fall konnte telefonisch bereinigt werden und in 19 Fällen (entspricht 60 Prozent der Verfahren insgesamt) war ein Expertenentscheid gefragt. Zumeist fiel dieser im Sinne des Antragsstellers auf  Übertragung des strittigen Domain-Namens aus. Fünfmal hingegen wurde das Gesuch des Antragstellers abgelehnt und der Halter durfte den strittigen Domain-Namen behalten.

Mehrheitlich verzichteten die Beteiligten anschliessend darauf, den Expertenentscheid auf dem Zivilprozessweg anzufechten. Daran erkennt man, dass der Entscheid des Experten von den Parteien als deutlicher juristischer Gradmesser gewertet wird.

Die Tendenz hin zum Expertenentscheid nimmt SWITCH zum Anlass, um das Verfahren zu vereinfachen und zu revidieren. Das revidierte Verfahren soll im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten.
 


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