SWITCH wehrt sich gegen Verfügung des BAKOM
14. April 2011 / Marco D'Alessandro
SWITCH ist eine private, unabhängige Stiftung, die mit ihren Internet-Dienstleistungen die 250'000 Mitarbeitenden und Studierenden der Schweizer Hochschulen unterstützt. SWITCH kann die Schlussfolgerungen des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) nicht nachvollziehen und erwägt daher, die Verfügung vom 11. April 2011 anzufechten. Bei dem durch die Hosting-Provider iniziierten Aufsichtsverfahren ortet das Bakom in seiner nach zwei Jahren ergangenen Verfügung diskriminierendes und intransparentes Verhalten von SWITCH gegenüber den anderen Marktteilnehmern. SWITCH ist über diese Beurteilung erstaunt, denn sowohl das Handelsgericht Zürich als auch die Wettbewerbskommission (Weko) sahen keine Nachteile für die Hosting-Provider und kein unzulässiges Verhalten durch SWITCH. Der Verweis zur Tochtergesellschaft switchplus erfolgt auf der Webseite www.switch.ch. Die vom BAKOM delegierte Tätigkeit der Registrierung von Domain-Namen erbringt SWITCH unter www.nic.ch. Dort werden alle Marktteilnehmer gleichwertig, transparent und diskriminierungsfrei dargestellt. Eine Diskriminierung anderer Marktteilnehmer oder eine Bevorzugung von switchplus liegt nicht vor. Die ungerechtfertigte Verfügung des BAKOM bezieht sich auf die Darstellung von switchplus auf der Webseite www.switch.ch. Dort werden alle Dienste und Tätigkeiten von SWITCH dargestellt. SWITCH sieht das als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des Unternehmens. switchplus ag hat sich mit innovativen Dienstleistungen für Domain-Namen, Mail-, Web- und CMS-Hosting im Schweizer Markt etabliert. Was offensichtlich einem Kundenbedürfnis entspricht. Durch den Markt-Eintritt von switchplus ist der Hosting-Markt in der Schweiz beweglicher geworden. Von dieser Entwicklung profitieren letztendlich die Kunden. Über SWITCH Über switchplus |
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