Am 18. November 2020 hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über Internet-Domains VID verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und verbessert den Schutz der Personendaten sowie die Bekämpfung der Cyberkriminalität.
Die Verordnung über Internet-Domains VID ist die gesetzliche Grundlage für die Zuteilung und Verwaltung von Domain-Namen mit den Endungen .ch und .swiss. Sie regelt damit auch die Aufgaben von SWITCH als Registrierungsstelle von .ch-Domain-Namen. Der Bundesrat hat die Revision der VID heute genehmigt. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Das sind die wesentlichen Neuerungen.
Im öffentlich zugänglichen Whois-Dienst können Informationen zu Domain-Namen abgefragt werden. Die revidierte VID macht keine Vorgaben mehr, dass darin auch Personendaten publiziert werden müssen. Ab dem 1. Januar 2021 werden deshalb aus datenschutzrechtlichen Gründen Name und Adresse der Halterin oder des Halters sowie des technischen Kontakts von Domain-Namen nicht mehr veröffentlicht. Dies unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder um eine Unternehmung handelt.
In begründeten Fällen erteilt SWITCH Auskunft über Personendaten. Dies wird notwendig, weil künftig Name und Adresse der Halterin oder des Halters eines Domain-Namens nicht mehr im Whois-Dienst publiziert werden. Auskunftsgesuche können ab dem 1. Januar 2021 online eingereicht werden.
Das Zonenfile beinhaltet eine Liste aller .ch-Domain-Namen mit den Angaben der zuständigen Name-Server, die im Internet aktiv für Websites und E-Mail genutzt werden. Das Zonenfile wird stündlich aktualisiert. Das Zonenfile liefert beispielsweise Forschenden nützliche Informationen, die Phänomene im Internet oder die Entwicklung des Internets generell untersuchen. Die Daten sind aber auch für Strafverfolgungsbehörden wertvoll, um die Cyberkriminalität schneller und gezielter zu bekämpfen. SWITCH ermöglicht ab dem 1. Januar 2021 den Zugang zum Zonenfile. Weitere Informationen dazu befinden sich hier.