Welche Antworten hat SWITCH auf die Fragen rund um den Datenschutz bei der Swiss edu-ID? Unsere Juristin erklärt's.
Studentenausweis, Bibliotheksausweis, Unilogin plus vieles mehr – aber ohne physische Karte; All das soll die Swiss edu-ID sein. Aber aus juristischer Sicht geht es bei der Swiss edu-ID primär um die Daten, auch Attribute genannt. Es handelt sich dabei um Informationen über den Benutzer, die aus verschiedenen Quellen oder Attribute Authorities geholt, gespeichert und meist an Service Providers weitergegeben werden.
Das war zugegebenermassen bereits bei SWITCHaai so. Neu ist bei der Swiss edu-ID aber Folgendes:
Zusätzlich muss man die beiden Verwendungszwecke der Swiss edu-ID auseinanderhalten. Dabei ist wichtig zu wissen, dass im Datenschutz das Recht desjenigen zur Anwendung kommt, der über den Einsatzzweck der Daten entscheidet, in den Worten des Gesetzes über deren Bearbeitungszweck:
Wie oben gezeigt, unterstehen die Hochschulen bei der Erleichterung administrativer Prozesse den kantonalen Regeln für die Datenbearbeitung. Diese können sich stark unterscheiden. Um schon bei der Konzeptionierung der Swiss edu-ID den Anforderungen der verschiedenen kantonalen Gesetze Rechnung zu tragen, hat SWITCH mit verschiedenen Datenschutzbehörden Kontakt aufgenommen und sie um ihre Einschätzung gebeten. Es wurden Gespräche geführt mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten EDÖB sowie den kantonalen Behörden in Zürich, Fribourg und Luzern. Die Rückmeldungen werden progressiv in die weiteren Arbeiten integriert.
Folgende Erkenntnisse aus den Gesprächen sind bereits eingeflossen:
Was aber gegenüber SWITCHaai unverändert bleiben soll, ist Folgendes: Es ist der Benutzer, der über die Freigabe seiner Attribute an die Service Provider mittels user consent entscheidet.