Was muss bei der Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der Swiss edu-ID beachtet werden? Unsere Juristin erklärt's.
Im Zusammenhang mit der Swiss edu-ID werden an unterschiedlichen Stellen Daten von Personen bearbeitet. Dabei ist Achtsamkeit angesagt, denn dabei gelten Prinzipien des Datenschutzes.
Diese Prinzipien sind:
Wie einige der Begriffe andeuten, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, wie die Umsetzung dieser Prinzipien ausgelegt wird. Das heisst, ob eine Datenbearbeitung für den Nutzer erkennbar ist, beurteilt sich je nach konkreter Dienstleistung anders. So ist erkennbar, dass meine Personendaten ins Ausland übertragen werden, wenn ich eine E-Mail an eine Person im Ausland verschicke. Wenn ich hingegen ein Konto bei einem Webshop eröffne, so ist für mich nicht ohne weitere Hinweise erkennbar, dass meine Daten zu Marketingzwecken verwendet werden.
Nebst der Einhaltung der oben aufgeführten "harten" Grundsätze zeichnet sich guter Datenschutz dadurch aus, dass die Umsetzung dem Individuum möglichst viel Transparenz bietet und möglichst grosse Kontrolle über die eigenen Daten lässt. SWITCH strebt an, den Datenschutz bei der Swiss edu-ID wie folgt umzusetzen:
Damit der Datenschutz nicht nur bei SWITCH, sondern auch bei den Service Providern eingehalten wird, wird ihnen die Einhaltung der relevanten Datenschutzgrundsätze mittels vertraglicher Regelungen überbunden. Dies wird bereits bei SWITCHaai so gemacht.